Welche Deckungssummen für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter in der Berufshaftpflicht Versicherung gibt es?
Mögliche Deckungssummen je Versicherungsfall – Berufshaftpflichtversicherung für selbständige RettungsassistentenIN- / SanitäterIN:
- 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Dreifache dieser Deckungssumme begrenzt. Betriebs-Haftpflichtversicherung + Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht für selbständige NotfallsanitäterIN, RettungsassistentenIN- / SanitäterIN: sowie die Umwelt-Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Berufshaftpflicht mitversichert.
Umweltschadens Basisversicherung
Schäden aus der Umweltschadens-Basisversicherung sind bis zu 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr mitversichert. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und zugleich je Versicherungsjahr ist im Rahmen der vorgenannten Deckungssumme begrenzt bei. Kosten der Ausgleichssanierung auf 20 % Neuen Risiken auf 50 % Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und der Jahreshöchstersatzleistung bis 20 % je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung und pro Versicherungsjahr ersetzt.
Sublimits und Selbstbehalte für Rettungssanitäter und Rettungsassistenten
- Mietsachschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Notfall Injektionen ohne ärztliche Weisung
- Injektionsgabe unter ärtzlicher Weisung (Impfungen, Medikation etc.)
- Schlüsselschäden aus beruflicher Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Tätigkeitsschäden gelten bis 50.000 Euro mitversichert.
- Eingebrachte Sachen sind bis zu 500 Euro je Tag und bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr versichert.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien sind im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Erweiterter Strafrechtschutz
- Notfall Geburtshilfe ohne ärztliche Weisung
- Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland
- Arbeit in Testcenter / Durchführung von Testungen
- Nachhaftung bis 5 Jahre
- Abhandenkommen von Patienten Eigentum
- Schäden durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- weitere Deckungsinhalte erhalten Sie im Rahmen des individuellen Angebotes
- Selbstbehalte:
- Für Mietsach-, Praxisabwässer-, Schlüssel- und Tätigkeitsschäden gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.
- Für Schäden im Rahmen der Umwelt-Haftpflichtversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden sowie an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Für Schäden im Rahmen der Umweltschadens-Basisversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro, auch bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.