Notfallsanitäter, Rettungsassistent Versicherung

Welche Deckungssummen für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter in der Berufshaftpflicht Versicherung gibt es?

Mögliche Deckungssummen je Versicherungsfall – Berufshaftpflichtversicherung für selbständige RettungsassistentenIN- / SanitäterIN:

  • 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Dreifache dieser Deckungssumme begrenzt. Betriebs-Haftpflichtversicherung + Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht für selbständige NotfallsanitäterIN, RettungsassistentenIN- / SanitäterIN: sowie die Umwelt-Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Berufshaftpflicht mitversichert.

Umweltschadens Basisversicherung

Schäden aus der Umweltschadens-Basisversicherung sind bis zu 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr mitversichert. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und zugleich je Versicherungsjahr ist im Rahmen der vorgenannten Deckungssumme begrenzt bei. Kosten der Ausgleichssanierung auf 20 % Neuen Risiken auf 50 % Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und der Jahreshöchstersatzleistung bis 20 % je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung und pro Versicherungsjahr ersetzt.

Sublimits und Selbstbehalte für Rettungssanitäter und Rettungsassistenten
  • Mietsachschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
  • Notfall Injektionen ohne ärztliche Weisung
  • Injektionsgabe unter ärtzlicher Weisung (Impfungen, Medikation etc.)
  • Schlüsselschäden aus beruflicher Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
  • Tätigkeitsschäden gelten bis 50.000 Euro mitversichert.
  • Eingebrachte Sachen sind bis zu 500 Euro je Tag und bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr versichert.
  • Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien sind im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
  • Erweiterter Strafrechtschutz
  • Notfall Geburtshilfe ohne ärztliche Weisung
  • Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland
  • Arbeit in Testcenter / Durchführung von Testungen
  • Nachhaftung bis 5 Jahre
  • Abhandenkommen von Patienten Eigentum
  • Schäden durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • weitere Deckungsinhalte erhalten Sie im Rahmen des individuellen Angebotes
  • Selbstbehalte:
  • Für Mietsach-, Praxisabwässer-, Schlüssel- und Tätigkeitsschäden gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.
  • Für Schäden im Rahmen der Umwelt-Haftpflichtversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden sowie an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
  • Für Schäden im Rahmen der Umweltschadens-Basisversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro, auch bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
  • Für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.
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