Medizinische Versorgungszentren absichern

Wir sind erfahrene Spezialisten im Bereich der Absicherung von medizinischen Versorgungszentren mit internationaler Versicherungs- und Medizinexpertise. Diese Expertise von mehr als 23 Jahren steht Ihnen nicht nur beim Abschluss der richtigen Versicherung für Ihres medizinischen Versorgungszentrum und den dazugehörigen Freiberuflich tätigen Kräfte zur Verfügung. Wir sind besonders im Schadenfall an Ihrer Seite mit dem Know-how aus den aktuellen Rechtssprechungen im Rahmen der Arzthaftung.

Welche Deckungssummen gibt es für MVZ Versicherungen und niedergelassenen Ärzte?

Die Deckungssummen je Versicherungsfall sind:

Berufshaftpflichtversicherung:

  • 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Vierfache dieser Deckungssumme begrenzt.

Betriebshaftpflicht Versicherung+Umwelt-Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte und Medizinische Versorgungszentren

Die Betriebshaftpflicht für niedergelassene Ärzte sowie die Umwelt-Haftpflicht Versicherung sind im Rahmen der Berufshaftpflicht für Ärzte und medizinische Versorgungszentren mitversichert. Umweltschadens-Basisversicherung Schäden aus der Umweltschadens-Basisversicherung sind bis zu 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr mitversichert. Diese Summen können auf Wunsch erhöht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und zugleich je Versicherungsjahr ist im Rahmen der vorgenannten Deckungssumme begrenzt bei Kosten der Ausgleichssanierung auf 20 % Neuen Risiken auf 50 % Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und der Jahreshöchstersatzleistung bis 20 % je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung und pro Versicherungsjahr ersetzt.

Sublimits und Selbstbehalte für die Medizinische Versorgungszetrum Versicherung

Mietsachschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert. Schlüsselschäden aus beruflicher Tätigkeit (keineprivatenSchlüssel) gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert. Tätigkeitsschäden gelten bis 50.000 Euro mitversichert. Eingebrachte Sachen sind bis zu 500 Euro je Tag und bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr versichert. Schäden an den beim Versicherungsnehmer unsachgemäß gelagerten Arzneimitteln (auch eigenen) bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Jahr. Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien sind im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.

Selbstbehalte

Für Mietsach-, Praxisabwässer-, Schlüssel- und Tätigkeitsschäden gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.

Für Schäden aus dem Verderb von unsachgemäß gelagerten Arzneimitteln gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem derartigen Schaden.

Für Schäden im Rahmen der Umwelt Haftpflichtversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden sowie an Aufwendungen vor Eintritt desVersicherungsfalles.

Für Schäden im Rahmen der Umweltschadens-Basisversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro, auch bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.

Sie möchten andere oder gar keine Selbstbehalte in Ihrem Vertrag haben? Dann geben Sie dieses gerne an, oder fordern Sie eine telefonische oder Videoberatung bei uns an, wenn Sie sich über die Deckung und Ihren Bedarf unsicher sind.

Für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden

Fordern Sie hier Ihre Angebote für die Versicherung für ihr Medizinisches Versorgungszentrum an
Der Jahresumsatz ist bei einigen Versicherer ein Beitragsberechnungsfaktor, daher ist diese Angabe erforderlich, wenn Sie den gesamten Markt zur angebotseinholung einbeziehen möchten.
Welche Fachrichtungen sind im MVZ vertreten? Sollte Ihre Fachrichtung oder ärztliche Tätigkeit nicht aufgeführt sein, ergänzen Sie diese bitte im Feld hierunter!
Bitte beschreiben Sie diese nach Möglichkeit genau, zur richtigen Risikoeinstufung.
Zur genauen Kalkulation und Zulassungsprüfung sind diese Angaben erforderlich.
Die Praxisausfallversicherung ersetzt im Falle eines Ausfalles eines oder meherer Ärzte die dadurch entstandenen und nicht kompensierten Umsatzeinbußen ab. Sie ersetz keine individuelle Krankentagegeldversicherung der einzelnen Ärzte und Ärztinnen.
Diese Angabe ist erforderlich, und kann bei komplexeren Risiken mit verschiedenen Fachrichtungen helfen, das Risiko und damit die Angebote entsprechend passend und wirtschaftlich zu gestalten.
Wir verwenden und speichern Ihre Daten zur Erstellung der gewünschten Angebote und eventueller Risikorückfragen.