Als Experten im Bereich der Medizin und Versicherung bieten wir Ihnen nicht nur eine gute Beratung und Produkte an, sondern stehen Ihnen mit unserem Know-how besonders im Schadenfall zur Seite. In unserem Team von studierten Versicherungsexperten und Underwritern befinden sich ehemalige und aktive Kollegen von Ihnen, welche selber auf dem Retter oder als Assistenten auf dem NEF fahren. Somit sind wir nicht nur mit der Theorie, sondern auch der Praxis vertraut um Ihnen versicherungstechnisch das passende Angebot machen zu können.
Welche Deckungssummen für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter in der Berufshaftpflicht Versicherung sind möglich?
Mögliche Deckungssummen je Versicherungsfall – Berufshaftpflichtversicherung für selbständige RettungsassistentenIN- / SanitäterIN oder Notfallsanitäter:
- 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Dreifache dieser Deckungssumme begrenzt.
Betriebs-Haftpflichtversicherung + Umwelt-Haftpflichtversicherung für Sanitäter
Die Betriebshaftpflicht für selbständige NotfallsanitäterIN, RettungsassistentenIN- / SanitäterIN: sowie die Umwelt-Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Berufshaftpflicht mitversichert.
Wenn Sie weitere Absicherung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung als in der Medizin tätiger suchen, können wir auch hier besondere Tarife mit Spezialklauseln anbieten. Gerne können Sie auch unsere Telefon- oder Videoberatung für Medizinerversicherung nutzen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin mit uns!
Umweltschadens Basisversicherung
Schäden aus der Umweltschadens-Basisversicherung sind bis zu 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr mitversichert. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und zugleich je Versicherungsjahr ist im Rahmen der vorgenannten Deckungssumme begrenzt bei. Kosten der Ausgleichssanierung auf 20 % Neuen Risiken auf 50 % Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und der Jahreshöchstersatzleistung bis 20 % je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung und pro Versicherungsjahr ersetzt.
Sublimits und Selbstbehalte für Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten
- Mietsachschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Notfall Injektionen ohne ärztliche Weisung
- Injektionsgabe unter ärtzlicher Weisung (Impfungen, Medikation etc.)
- Schlüsselschäden aus beruflicher Tätigkeit (keine privaten Schlüssel) gelten im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Tätigkeitsschäden gelten bis 50.000 Euro mitversichert.
- Eingebrachte Sachen sind bis zu 500 Euro je Tag und bis zu 5.000 Euro je Versicherungsjahr versichert.
- Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien sind im Rahmen der Deckungssumme mitversichert.
- Erweiterter Strafrechtschutz
- Notfall Geburtshilfe ohne ärztliche Weisung
- Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland
- Arbeit in Testcenter / Durchführung von Testungen
- Nachhaftung bis 5 Jahre
- Abhandenkommen von Patienten Eigentum
- Schäden durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- weitere Deckungsinhalte erhalten Sie im Rahmen des individuellen Angebotes
- Selbstbehalte:
- Für Mietsach-, Praxisabwässer-, Schlüssel- und Tätigkeitsschäden gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.
- Für Schäden im Rahmen der Umwelt-Haftpflichtversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden sowie an Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Für Schäden im Rahmen der Umweltschadens-Basisversicherung gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro, auch bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Selbstbehalt von 125 Euro an jedem Schaden.