Wirtschaftlich die Krankenhaushaftpflicht Versicherung eindecken
Wir sind einer der wenigen Versicherungsmakler, die im Bereich Heilwesen auch die Krankenhaushaftpflicht mit anbieten können. Hierzu bieten wir den beschaulichen deutschen Versicherer Markt an, sowie ausländische Versicherer. Hierbei unterscheiden sich die deutschen und ausländischen Versicherer nach dem Claims- Made Prinzip, also wann der Schaden eingetreten ist, und dem Occurrence Prinzip.
Wir bieten medizinische- und versicherungstechnische Expertise in unserer unabhängigen Beratung an, und helfen auch bei hohen Schadenquoten und Beitragserhöhungen, diese im Interesse der Krankenhäuser die Beiträge der Krankenhaushaftpflicht moderat zu halten. Unsere Internationale Expertise und Kontakte helfen immer wieder Lösungen zu finden, die auch außerhalb des meistens Angebotenen Marktes liegen, bei weiter qualitativ hohem Versicherungsschutz für die Krankenhaushaftpflicht. Auch die angebundenen MVZ und die einzelne Berufshaftpflicht für Ärzte bieten wir selbstverständlich an.
Claims-Made oder Occurrence in der Krankenhaushaftpflicht?
Auch wenn der deutsche Krankenhaushaftpflicht Markt nach wie vor ein Occurrence-dominierter Markt ist, also Schäden versichert sind, die in der Versicherungsperiode eintreten (auch wenn diese erst Jahre später gemeldet werden), existieren zwischenzeitlich vermehrt Anbieter, die das Claims-Made-Prinzip anwenden. Die Besonderheit dieses Prinzips besteht grundsätzlich darin, dass die Anspruch Erhebung (Claims-made) innerhalb der Versicherungsperiode liegen muss. Zudem wurden Claims-Made-Absicherungskonzepte entwickelt, die einer Deckung nach dem Schadenereignisprinzip schon recht nahekommen. Sie unterscheiden sich primär in der Ausprägung der Bedingungen, beispielsweise bei der Vereinbarung von Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Umstandsmeldung.
Unterzieht man die oben genannten Versicherungsfallvarianten einer Bewertung, so lässt sich Folgendes feststellen: Claims-Made-Deckungen bieten aus Sicht der Krankenhäuser, zumindest in den ersten Jahren, einen Kosten- und damit Liquiditätsvorteil, sodass sich – bei angespannter Kassenlage im Krankenhaussegment – viele Kunden auch Angebote einholen, denen das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde liegt. Obwohl es darüber hinaus ein internationaler Standard ist, hat es sich zumindest am deutschen Markt bis dato aber nicht durchgesetzt. Die Ursache dürfte darin zu sehen sein, dass man im Hinblick auf die maximale Verjährung in Deutschland Risiken in die Zukunft transferiert, wogegen durch einen Occurrence-Vertrag das Krankenhaus, eine angemessene Versicherungssumme für den Personenschaden unterstellt, alle Risiken des jeweiligen Jahres ausfinanziert hat.
Kosten Reduzierung in der Krankenhaushaftpflicht
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Absenkung der Versicherungssumme. Damit erhöht sich allerdings das Risiko von sogenannten Überlimitschäden, die mindestens die Bilanz tangieren, manchmal aber auch ein ganzes Unternehmen in eine Schieflage bringen können. Nach wie vor ist Akutkrankenhäusern mit sogenannten „Hochrisikodisziplinen“ (insbesondere Geburtshilfe, Orthopädie, Neurochirurgie) zu empfehlen, eine Versicherungssumme in Höhe von 15 Millionen Euro je Personeneinzelschaden vorzuhalten, um angemessen abgesichert zu sein. Inzwischen sind, wenn auch als extreme Einzelfälle, sogar Schäden vorhanden, in denen bei normaler Lebenserwartung dieser Betrag nicht ausreichen wird. Darüber hinaus könnte insbesondere im Falle eines sogenannten Serienschadens, bei dem eine Ursache gleich für mehrere Schadenfälle verantwortlich ist, eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro zu knapp bemessen sein.
Eine weitere Möglichkeit besteht in einer Übernahme eines Teils des Risikos durch die Vereinbarung von Selbstbehalten in Form von Einzelschadenselbstbehalten oder Jahresaggregaten bzw. sogenannten Self-Insured-Retentions. Bei Letzteren beginnt der Versicherungsschutz, das heißt auch die Schadenbearbeitung durch den Versicherer, erst nach Überschreiten des vereinbarten Jahresbetrages. Gerade bei Vereinbarung derartiger Konzepte ist die Einschaltung von entsprechenden Experten dringend zu empfehlen. Neben Fragen der Rückstellungserfordernisse und des Insolvenzschutzes für das Personal wird aktuarische Expertise benötigt, um die Angebote mit unterschiedlichen Selbsttragungskonzepten vergleichbar zu machen und bewerten zu können.
Alle geschilderten Maßnahmen verfolgen einzig und allein das Ziel, die Steigerung der Risikokosten einzugrenzen. Einige Kunden versuchen sich auch in der vollständigen Eigentragung des Risikos, was – neben der Pflicht zur Rückstellungsbildung in der Bilanz – bei Eintritt eines 200-Jahres-Schadenereignisses im laufenden Geschäftsjahr angesichts der generell schwierigen Finanzlage der Krankenhäuser zudem zu Insolvenzgefahren führen dürfte.
Sollte keine D&O Versicherung versichert sein, kann dieses aufgrund der nicht Absicherung einer Krankenhaushaftpflichtversicherung, zu einer Klage wegen Pflichtverletzung im Innenverhältnis seitens des Aufsichtsrates oder der Gesellschafter führen. Hier haftet der verantwortliche leitende Angestellte, Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführung mit Ihrem vollen Privatvermögen. Wir zeigen Ihnen gerne Wege auf, die Krankenhaushaftpflicht Versicherung optimal in der Absicherung wirtschaftlich einzudecken. Basierend auf unseren Erfahrungen in Schadenfällen als Claim pro insurance broker achten wir sehr darauf, dass die Bedingungswerke der Krankenhaushaftpflicht und der Berufshaftpflicht Versicherung für Ärzte auf die Abdeckung von neuen Gerichtsentscheidungen berücksichtigen.
Off Label use
Wichtige Absicherungen sind in der Krankenhaushaftpflicht unteranderem die off Label use. Hier wurde in einem Fall vom OLG Köln der verzögerte Medikamenteneinsatz gerügt. In Fachkreisen auch als Aciclovir-Entscheidung bekannt. Hier ist nach wie vor nicht zu unterschätzen welche Risiken in der Haftung für Krankenhäuser und Ärzte bestehen. Auch wenn man sich hier fachlich streiten mag, ob ein noch nicht zugelassenes Medikament in der Verabreichung an Patienten immer angemessen ist, zeigt das erwähnte Urteil wie weitreichend die Rechtsprechung hier gehen kann, und wie schnell ein Arzt oder Krankenhaus hier in die Haftung gerät.
Behandlungsfehler in der Krankenhaushaftung
Bei der Verabreichung von Medikamenten in Krankenhäuser gibt es klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Neben der „6 R Regelung“, sind die Sicherung der Medikamente auf den Stationen ebenfalls klar definiert. Dennoch kommt es leider immer wieder zu Fehlern, welche die Krankenhaushaftpflichtversicherung zahlen muss. Ob es bei der Dosierung und der damit verändernden Wirkstärke des Pharmakons, oder der Durchführung bei einer parenteral durchgeführten Verabreichung zu Verletzungen kommt. Oder bei der Durchführung einer Notfall Koniotomie, die Verletzung durch eine Intubation usw.
Unsere angebotenen Krankenhaushaftpflichtversicherungen sind nicht nur leistungsstark, sondern kommen mit hoher Expertise und sind wirtschaftlich für Krankenhäuser und Ärzte. Die von uns empfohlene D&O Versicherung mit einzuschließen, welche auch Cyber-Attacken und Risiken inkludiert, sowie Verletzungen im Rahmen des Datenschutzes absichern. Die Cyber-Deckung beinhaltet die sofortige Aufschaltung von Cyber-Attacken Spezialisten, welche dafür sorgen den Schaden zu begrenzen und Ihre Systeme zu sichern. Ein in der digitalen Zeit nicht zu vernachlässigender Risikofaktor. Versichert sind hier auch Cyber-Attacken, die von innen kommen, also von Menschen mit internem Zugang (Dienstleister, ehemaliges Personal etc.).
Kommen Sie gerne auf uns zu und lassen Sie sich von unseren Leistungen und Know- how unteranderem in der Krankenhaushaftplicht überzeugen.