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Hier einige Schadenfälle aus der Praxis
Allgemeinmedizin
• zu spät gestellte Diagnose; beispielsweise Krebserkrankung
• falsch gestellte Diagnose; beispielsweise Gastroenteritis statt Blinddarmentzündung
• zu späte Reaktion auf einen Notfall; beispielsweise bei Anforderung eines Hausbesuchs
• Nichterkennen von Schlaganfall- oder Herzinfarktsymptomen
• unzureichende Organisation der Praxisabläufe; beispielsweise im Umgang mit angeforderten Untersuchungsbefunden; Organisation erforderlicher Wiedereinbestellungen/Kontrolltermine
• Dokumentationsmängel bei Befunden und Belehrungen/Hinweisen/Aufklärung
Anästhesie
• Fehlintubation
• Zahnschaden (kommt häufig vor, Ersatzpflicht in der Regel nur bei fehlender oder nicht nachweisbarer Aufklärung)
• Verletzung von Überwachungspflichten; beispielsweise verspätete Reaktion auf Narkosezwischenfälle oder Stürze in der Aufwachphase
• fehlerhafte Medikamentendosis
Chiropraktik
• Fraktur des Knochens aufgrund unterlassener umfassender Diagnostik
• Abklemmen der Hauptarterie im Halsbereich
• Aufklärung meistens gänzlich fehlend
• oftmals fehlende notwendige vorgeschaltete Röntgendiagnostik und „Probezug“
• unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung und Dokumentation bei risikobehafteten Behandlungen
Chirurgie
• unterlassene oder unzureichende Thromboseprophylaxe
• unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen
• Infolge unterlassener Kontrollröntgenaufnahmen verkennt ein Chirurg das Abkippen einer Unterarmfraktur, die in erheblicher Fehlstellung verheilt. Der 40-jährige Fernfahrer wird berufsunfähig und muss umgeschult werden.
• Eine Thromboseprophylaxe nach einer Fraktur mit Ruhigstellung mittels Gipses wird unterlassen. Die bleibende Gefäßschädigung zieht eine Zahlung von ca. 8.000, – € nach sich.
Dermatologie (Hautarzt)
• Nichterkennen bösartiger Hautveränderungen wie z. B. Melanome
• fehlerhafte Bestrahlungen mit daraus folgenden Verbrennungen/Narben
• unzureichende Nachsorge von Varizenoperationen
• unzureichende Aufklärung bei risikobehafteten, insbesondere kosmetischen Behandlungen; beispielsweise Pigmentveränderungen nach einem Fruchtsäurepeeling
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
• Nichterkennen einen Hörsturzes
• Nervenverletzung aufgrund einer Nebenhöhlenoperation
• Übersehen eines Kehlkopfkarzinoms
• Trommelfellperforation
Gynäkologie
• zu spät gestellte Diagnose; beispielsweise Mamma- und Cervixkarzinome
• Nichterkennen einer Eileiterschwangerschaft
• unterlassene Schwangerschafts-/Missbildungsdiagnostik
• Schwangerschaft trotz Sterilisation – „Kind als Schaden“ (meist ein Aufklärungsproblem)
Innere Medizin
• Perforation bei endoskopischen Eingriffen; beispielsweise bei Koloskopie und Gastroskopie (Schadenersatzpflicht
meist nur bei unzureichender oder nicht nachweisbarer Aufklärung)
• Beschädigung von benachbarten Organen bei laparoskopischen Eingriffen; beispielsweise Verletzung des Gallengangs
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
• Lingualisnervverletzung nach Weisheitszahnextraktion (häufig Schadenersatzverpflichtung aufgrund Aufklärungsfehler oder mangelnder Dokumentation) Orthopädie
• falsche Winkelstellung bei Hüftendoprothetik
• Komplikationen Hallux-Valgus-Operationen
• unzureichende oder nicht nachweisbare Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen; beispielsweise Infektionsrisiko bei intraartikulären Injektionen oder Gelenkpunktionen
Pädiatrie (Kinderheilkunde)
• zu späte Überweisung in stationäre Behandlung; beispielsweise bei septischen Geschehen
• unzureichende oder nicht nachweisbare Aufklärung; beispielsweise über mögliche Impfschäden
• falsch gestellte Diagnose; beispielsweise Pseudokrupp (Krankheitsbilder, die zu einer akuten Einengung der Atemwege führen) anstatt Laryngitis (Kehlkopfentzündung)
• Übersehen einer Hüftgelenksdysplasie (Schiefstellung)
Psychiatrie
• falsche Einstufung und Betreuung suizidgefährdeter Patienten
• zu lange Verordnungsdauer schwerer Psychopharmaka
• Aufsichtspflichtverletzungen bei Suizidpatienten
Radiologie
• Übersehen auffälliger Befunde, beispielsweise von Frakturen oder Tumoren (auch als Zufallsbefund)
• Darmperforation bei Rektoskopie oder Kontrastmittelgabe (Folge ist nicht selten ein künstlicher Darmausgang)
• Verbrennungen infolge falscher Bestrahlungsdosis
Urologie
• nicht erkannte Hodentorsion (Drehung des Hodens und Samenstrangs um die Längsachse infolge abnormer Beweglichkeit) mit der Folge einer Nekrotierung und des Absterbens
• zu spät gestellte Diagnose; beispielsweise Prostata- und Blasenkarzinome
• Zeugung eines Kindes nach Vasektomie – „Kind als Schaden“
Zahnmedizin
• Abrutschen des Bohrers und Verletzung von Nerven, Zunge oder benachbarten Zähnen
• Schäden aus Prothetik und Implantologie
Notarzt
• Nichterkennen von Herzinfarkt, Hirnblutung, Schlaganfall • oftmals schwierige Beweislast für den Arzt
• keine ausreichende Sicherstellung der Nachbehandlung
• keine ausreichende Dokumentation